Christian Wulff ist als Bundespräsident zurückgetreten, doch entscheidend im Hinblick auf seine Altersbezüge ist die Frage des Warum. Der vieldiskutierte Ehrensold von knapp 200.000 Euro jährlich steht einem deutschen Ex-Staatsoberhaupt nur zu, wenn der Rücktritt aus politischen, nicht aus persönlichen Gründen erfolgte.
Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums entscheidet nach “bisheriger Praxis” das Bundespräsidialamt über die “Erstfestsetzung des Ehrensolds” und damit darüber, ob die Voraussetzungen für dessen Erhalt vorliegen oder nicht.
Dagegen sieht der Speyerer Verwaltungsrechtler Hans Herbert von Arnim die Zuständigkeit im Fall des Rücktritts des Bundespräsidenten bei der Bundesregierung.
In Unionskreisen zeichnet sich eine Zustimmung dafür ab, Wulff den Ehrensold zu gewähren.
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